Förderungen

Förderungen für Ausbildungen der Akademie sinnesschmiede Graz
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Einige unserer Ausbildungen werden gefördert!
Wichtig: Das Förderansuchen muss vor Beginn der Ausbildung eingereicht werden.

Hier findest du Möglichkeiten der Förderungen.

Bildungskarenz

Eine Bildungskarenz ist eine Freistellung für Weiterbildung während eines Dienstverhältnisses für ArbeiternehmerInnen. Eine Bildungskarenz wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitsnehmer vereinbart. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind erhalten Sie eine „Weiterbildungsgeld„.

Die Aus- & Weiterbildung muss mindestens 20h/Woche (inkl. Lern- & Übungseinheiten vor Ort und zuhause) beinhalten und mindestens 2 Monate dauern!

Weitere Informationen finden Sie bei der Arbeiterkammer.

Wir stellen Ihnen gerne eine Bestätigung unsere Ausbildungsstunden aus.

Bitte informieren Sie sich vor Ausbildungsbeginn bei ihrem Arbeitgeber und dem AMS.

Bildungsteilzeit

In einer Bildungsteilzeit haben Sie die Möglichkeit ihre Arbeitszeit für Aus- & Weiterbildungen zu reduzieren. Voraussetzung ist die Reduktion von mindestens 25% Arbeitszeit und maximal 50% Arbeitszeit.

Für die Stunden, die Sie weniger Arbeiten erhalten Sie vom AMS ein „Bildungsteilzeitgeld“ pro Tag.
Die Aus- & Weiterbildung muss mindestens 10h/Woche (inkl. Lern- & Übungseinheiten vor Ort und zuhause) beinhalten und mindestens 4 Monate dauern.

Weitere Informationen finden Sie bei der Arbeiterkammer.
Wir stellen Ihnen gerne eine Bestätigung unserer Ausbildungsstunden aus.

Bitte informieren Sie sich vor Ausbildungsbeginn bei Ihrem Arbeitgeber und dem AMS!

AMS-Förderungen

Für diese Förderung muss die Ausbildung eine Mindestanzahl von 20h/Woche beinhalten und mindestens 3 Monate dauern.

Dafür geeignet sind zum Beispiel unsere Ausbildungen zum/zur Dipl. Mental- & Achtsamkeitstrainer:in und Dipl. AROMA-Mentaltrainer:in.

Wir stellen Ihnen für das AMS gerne eine Bestätigung der Ausbildung aus.  Das AMS entscheidet dann über die möglichen Fördermaßnahmen.

Steuerlich absetzen

Aus- & Weiterbildungen können im Normalfall steuerlich, sowohl für Arbeitnehmer, als auch für Selbstständige, als Werbekosten oder Betriebsausgaben abgesetzt werden.

Voraussetzungen sind der Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit oder einem ausgebüten, artverwandten Beruf.

Bei einem geplanten Neueinstieg in eine haupt- oder nebenberufliche Tätigkeit des Ausbildungsfeldes kann die Aus- & Weiterbildung als Ausgabe abgesetzt werden.

Für genaue und konkrete Fragen wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt oder an eine:n Steuerberater:in.

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Jetzt anfragen

Für genauere Informationen und für die Bestätigung der Stunden kontaktieren Sie uns gerne über das Kontaktformular oder telefonisch unter: +43 664 25 21 513.

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